Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/ Patientenverfügung
Egal ob Sie beruflich selbstständig oder angestellt tätig sind, ob Sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden oder ob Sie im Ruhestand sind: Sie sollten unbedingt Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie unfall- oder krankheitsbedingt, zeitweise oder dauerhaft Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren. Durch die Errichtung einer geeigneten Vorsorgevollmacht oder einer geeigneten Betreuungsverfügung können Sie entscheiden, wer in einem solchen Fall für Sie handeln und entscheiden soll. Nur so können Sie verhindern, dass Ihnen im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellt.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung geeigneter, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Vollmachten und Verfügungen und stehen wir Ihnen auch für Fragen zur Patientenverfügung zur Seite.
Wie sollen wir für Sie bei allen Unwägbarkeiten Sicherheit schaffen? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihre Ansprechpartner für die
Rechtsberatung
Unsere Anwälte sind ausgewiesene Spezialisten für den Mittelstand. Mit ihren Schwerpunkten im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht können Sie Ihre Situation als Unternehmer und Privatpersonen umfassend beurteilen und Sie in einer Vielzahl von Angelegenheiten beraten und vertreten.