Führung von Rechtsbehelfsverfahren
Es ist hochkomplex, permanent im Wandel und in vielen Fällen nicht eindeutig: Nicht umsonst legen Finanzverwaltung, Gerichte und die Organe der freien Rechtspflege das deutsche Steuerrecht unterschiedlich aus. Damit es dabei für Sie nicht zu Nachteilen kommt, haben wir die aktuelle Gesetzgebung und Auslegungspraxis immer im Blick. Um Ihre Interessen zu wahren, legen wir beim zuständigen Finanzamt schriftlichen Einspruch gegen Ihre Steuerbescheide ein und führen für Sie auch die entsprechenden Einspruchsverfahren bis zur gerichtlichen Einspruchsentscheidung.
In welchem Streitfall sollen wir Sie vertreten? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihre Ansprechpartner für die
Unterstützung bei Rechtsbehelfsverfahren
Unsere Steuerberater sind ausgewiesene Spezialisten für die Betreuung mittelständischer Unternehmen und Unternehmer. Ihre Empfehlungen verbinden daher klare steuerrechtliche Perspektiven mit Ihrer gesellschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Situation.