Erbschafts- und schenkungssteuerliche Beratung
Nicht jedes Erbe ist ein Geschenk: Werden Unternehmen, Immobilien oder Wertgegenstände vererbt, können hohe Erbschaftssteuern die Erben belasten, ohne dass hierfür die notwendigen liquiden Mittel vorhanden wären. Dies kann dazu führen, dass Teile des übertragenen Vermögens veräußert werden müssen, um die Steuerverbindlichkeiten zu erfüllen.
Wir zeigen Ihnen frühzeitig Gestaltungsmöglichkeiten auf, mit denen Sie Ihre Erbschaft möglichst steuerneutral gestalten. Sollte dies im Einzelfall im Vorhinein nicht möglich sein, helfen Ihnen unsere Juristen und Steuerberater auch nach dem Erbfall, denn selbst dann gibt es noch Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu reduzieren.
Wie können wir aus Ihrem Erbe ein Geschenk machen? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
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