Betreuung bei Betriebsprüfungen
Die Finanzämter führen regelmäßig zur Sicherstellung der Besteuerungsgrundlagen Außenprüfungen durch. Bei steuerlichen Außenprüfungen durch die Finanzbehörden unterstützen wir Sie gerne: Eine Außenprüfung ist wahrscheinlicher, sofern die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig über die Außenprüfung; am Besten Sie erteilen uns eine Empfangsvollmacht. Dann erfahren wir zuerst von der Außenprüfung sowie von dem vorgesehenen Umfang der Außenprüfung. Diese Prüfungen können selbstverständlich auch direkt bei uns im Hause durchgeführt werden, um Sie diesbezüglich weitestgehend zu entlasten.
Können wir Ihnen weiterhelfen? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Ihre Ansprechpartner für die
Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Unsere Steuerberater sind ausgewiesene Spezialisten für die Betreuung mittelständischer Unternehmen und Unternehmer. Ihre Empfehlungen verbinden daher klare steuerrechtliche Perspektiven mit Ihrer gesellschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Situation.